Finanziell bedürftige Betroffene der Erzdiözese Freiburg können nun auch regelmäßige Unterstützungsleistungen bis maximal 800,00 Euro im Monat erhalten. Die finanzielle Bedürftigkeit muss dafür belegt werden. Das regelt die neue „Ordnung der Erzdiözese Freiburg über die Gewährung ergänzender Unterstützung im Zusammenhang mit Verfahren zur Anerkennung des Leids“.
Zusätzlich können nun auch Kosten für Therapie von Eltern und Kindern von Betroffenen (bis zu 25 Sitzungen) übernommen werden. Kosten für eine sozialrechtliche Rechtsberatung können ebenfalls erstattet werden.
Die neue Ordnung wurde im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg veröffentlicht (Nr. 14, 16. Juli 2024).