Aktuelles

18. November – Tag der Betroffenen

Am besagten Tag findet der von Papst Franziskus eingeführte Gedenktag für Personen statt, die von sexualisierter und geistlicher Gewalt im kirchlichen Kontext betroffen sind.

Dr. Klaus Krämer, Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, wird anlässlich dieses Tages einen Impuls über die Website der Diözese http://www.drs.de und über die diözesanen Social Media Kanäle verbreiten lassen.

Zweiter Betroffenentag der Diözese

Am 11. Oktober 2025 fand der zweite Betroffenentag der Diözese statt. Die Vorbereitung und Durchführung lag wiederum beim Betroffenenbeirat der Diözese, der diesmal von dem externen Moderator Piet Sellke und seiner Assistentin Nina Kuch unterstützt und begleitet wurde.

Dieser Tag, der einen Samstag lang von 10 Uhr morgen bis 16:30 Uhr nachmittags mitten in Stuttgart stattfand, wurde durch verschiedene thematische Einheiten strukturiert. Alle Inhalte hatten einen informativen oder partizipativen Charakter, so dass sich auch die Teilnehmer:innen einbringen konnten. Hauptsächlich ging es darum, die Frage und Anliegen der Gäste aufzunehmen. Alles wurde protokolliert, so dass die Themen, die an den Betroffenenbeirat herangetreten wurden, auch von diesem nach und nach abgearbeitet werden können.

Momentan ist der Betroffenenbeirat immer noch nicht vollzählig, so dass die viele Arbeit auf vier statt auf sieben Schultern verteilt werden muss. Die Auswahlgespräche für die neuen Mitglieder fanden zwar Ende Oktober statt, aber es gibt noch keine Bekanntgabe der Namen.

Es wurde gewünscht, dass auch im kommenden Jahr wieder ein Betroffenentag mitten in Stuttgart stattfinden soll. Sobald der Termin bekannt ist, werden wir ihn veröffentlichen.

Erster „Erzähltag“ für Betroffene

Am 27. September 2025 fand der allererste „Erzähltag“ in der Diözese statt. Dazu fanden sich Betroffene zusammen, die über ihre sexualisierte Gewalt berichten wollten. Dieser Tag wurde vom Betroffenenbeirat der Diözese zusammen mit dem Traumatherapeuten Harald Requardt vorbereitet und durchgeführt.

Entstanden ist dieses Format aus dem ersten Betroffenentag 2024 heraus, als die Meinungen und Gefühle der anwesenden Betroffenen – ob die trauma-tischen Schicksalsschläge eingebracht werden dürften – stark auseinander-gingen. Keinesfalls wollten wir Beiratsmitglieder Retraumatisierungen riskieren, so dass wir uns zu einer weiteren Veranstaltung veranlasst sahen.

Am Erzähltag kamen 9 Gäste zusammen, die nacheinander – zeitlich limitiert – von ihren teils schockierenden und Menschen unwürdigen Erlebnissen berichteten. Viele Tränen sind geflossen und haben alle Anwesenden Anteil nehmen lassen. Obwohl die Geschehnisse Jahrzehnte zurücklagen, waren die damit in Verbindung stehenden Demütigungen, Verletzungen und Aus-wirkungen sehr präsent. Viele Betroffene mussten diese Qualen über Jahre erdulden und alle leiden bis heute an den Folgen dieser Taten. Zudem kämpfen einige Betroffene immer noch um Gerechtigkeit, auch um finanzielle Anerkennungsleistungen.

Alle Gäste sind froh gewesen, gekommen zu sein, wurde uns Verantwortlichen rückgemeldet. Da es eine Befreiung darstellt, in einem geschützten Raum und Rahmen über teils Unvorstellbares reden zu dürfen. Es gehört sehr viel Mut und Vertrauen dazu, sich vor anderen zu öffnen. Das Mitteilen kann gleichzeitig auch eine Chance sein, in der persönlichen Entwicklung zu wachsen.

Einladungen für Betroffene der Diözese

27. September 2025 „Erzähltag“

Beim letzten Betroffenentag 2024 wünschten sich einige Teilnehmende die Möglichkeit, über ihren Missbrauch und ihre Erfahrungen damit, berichten zu dürfen. Diesem Anliegen möchten wir mit dem „Erzähltag“ nachkommen. Wir treffen uns zwischen 13 und 17 Uhr in der Nähe von Stuttgart. Unterstützt und begleitet werden wir an diesem Tag von dem Trauma-Therapeuten Harald Requardt.

11. Oktober 2025 „Tag der Betroffenen“

Der zweite Betroffenentag bietet erneut die Möglichkeit zur Begegnung und Vernetzung mit anderen Betroffenen der Diözese. Zur besseren Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln findet er zwischen 10 und 17 Uhr in der Stadtmitte von Stuttgart statt. Diese Veranstaltung wird von dem externen Moderator Piet Sellke begleitet. Je nach Anzahl der Teilnehmenden unterstützt ihn seine Kollegin Nina Kuch.

Weitere Informationen und Anmeldung: Betroffenenbeirat-drs@gmx.de

Missbrauch in Fulda: Gleichgültigkeit gegenüber Betroffenen

Die Aufarbeitungskommission in Fulda hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin zeichnet die Kommission ein erschütterndes Bild: Verantwortliche des Bistums reagierten mit Gleichgültigkeit gegenüber dem Leid der Betroffenen nach der sexualisierten Gewalt durch Geistliche. Der Bericht dokumentiert auch das Ausmaß des erlittenen Unrechts. Bis mindestens Ende der 1990er-Jahre sei das Wohl der Betroffenen hinter den Schutz des kirchlichen Ansehens zurückgestellt worden.

Die Kommission nennt den „Klerikalismus“ in der katholischen Kirche als eine Hauptursache für die Gleichgültigkeit gegenüber den Betroffenen und für das systematische Wegsehen und Vertuschen von Missbrauch seit 1945. Die Leitung des Bistums wollte vor allem den Ruf der Kirche schützen – nicht die Opfer. Das Leid der Betroffenen wurde weitgehend ignoriert. Niemand interessierte sich dafür, wie es ihnen ging und geht. Bis 2010 sei kein einziger Fall bekannt, in dem ein Bischof von sich aus Kontakt zu einem Betroffenen aufgenommen habe. Nur in einem Fall habe ein Ortspfarrer eigenständig versucht, einem Opfer beizustehen.

Drei Katholische Bistümer lösen Missbrauchskommission auf

Die gemeinsame Aufarbeitungskommission der Bistümer Berlin, Görlitz und Dresden-Meißen wurde von den Bischöfen aufgelöst. Sie sei nach nur zwei Jahren gescheitert. Die Bistümer beenden ihre Zusammenarbeit bei der Aufklärung sexuellen Missbrauchs.

Bereits in der Vergangenheit haben Betroffenenvertreter die Arbeit der Aufarbeitungskommission kritisiert. Dem Anspruch einer unabhängigen, transparenten und partizipativen Aufarbeitung sei sie nicht gerecht geworden. Vor allem die fehlende substanzielle Beteiligung Betroffener wurde kritisiert.

Quelle: MDR

Fonds Sexueller Missbrauch vor dem Aus!

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend will den Fonds Sexueller Missbrauch schon bald beenden: Erstanträge können nur noch bis 31. August 2025 gestellt werden. Ein wichtiges Hilfesystem für Betroffene sexueller Gewalt fällt dann weg.

Der Fonds bietet Unterstützung, wo andere Hilfesysteme wie das Opferentschädigungsrecht nicht greifen. Er ermöglicht es Betroffenen, Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro zu beantragen, zum Beispiel Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Bildungsmaßnahmen. Pro Person können Leistungen bis zu 10.000 Euro beantragt werden – aber nur noch bis Ende August!

Kerstin Claus, die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung fordert, dass der Fonds so lange weiterlaufen muss, bis ein Nachfolgemodell anschließt: „Die Politik muss jetzt schnell eine Alternative schaffen, die für Betroffene leicht zugänglich, dauerhaft, rechtssicher und haushaltskonform ist. Diese muss nahtlos an den bisherigen Fonds anschließen, sodass Betroffene ohne Unterbrechung weiterhin Anträge stellen und auch weiterhin Leistungen wie bisher – ohne eigene Vorauszahlungen – abrechnen können.“

Quelle: Pressemitteilung

Betroffenenausblendung

Im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt in der Kirche wurden (und werden) oft Betroffene und die Folgen des Missbrauchs bei ihnen ignoriert. Wenig ausgeprägt sind Mitgefühl und ein Bewusstsein für das erlittene Leid Betroffener, ihre traumatischen Erfahrungen bleiben im „toten Winkel“. Der Begriff „Betroffenenausblendung“ fasst diese Problematik zusammen. Aber warum ist das so? Der Jahresbericht 2024 der Aufarbeitungskommission nennt dafür Gründe (Seite 50).

Annette Jantzen äußert nun zum Thema Betroffenenausblendung im theologischen Online-Feuilleton „Feinschwarz“ eine weitere These (im Gespräch mit Michael Schüßler, Beitrag vom 11.3.25). Demnach dominiert in der Kirche ein Sündenverständnis, bei dem das Vergehen nicht an einem Menschen, sondern an Gott und der Kirche verübt wird. Deshalb ist das Schuldbewusstsein gegenüber den Opfern nebensächlich. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder wird als „Verrat an Gott und Kirche“ verstanden – nicht als furchtbares Verbrechen, das Mädchen und Jungen angetan wird.

Diese Haltung beeinflusst nicht nur die (Nicht-) Aufarbeitung der Verbrechen durch Täter und Täterinnen, sondern auch das Verhalten kirchlicher Verantwortungsträger: Sie „übersehen“ die Taten, verschleiern oder vertuschen sie und neigen gegenüber Tätern zur schnellen Vergebung.

    Betroffene gelten nicht als leidtragende Menschen mit ihren traumatischen Erlebnissen und den Folgen, sondern lediglich als Zeugen. Sie bleiben im kirchlichen Agieren „Statisten der Statistik“ und werden oft als lästiges Ärgernis erlebt.

    Annette Jantzen sagt in Feinschwarz wörtlich: „Ich wage die These, dass hier statt eines Schuldbewusstseins ein Konzept von Sünde leitend war, bei dem das eigentliche Vergehen nicht an einem anderen Menschen, sondern gegen Gott begangen wird. Dann geht es nämlich nicht mehr darum, ob ich mit jemand zusammenleben kann, der dies oder dies getan hat, sondern was Gott von dem Ganzen hält. Und wenn die Kirche schließlich eine gottgewollte Institution ist und das Sexualitätstabu zudem noch dafür sorgt, dass es keine Worte gibt, um überhaupt zu einem Begriff der sexuellen Selbstbestimmung zu kommen, und man damit auch keinen Begriff von den verheerenden Folgen der sexuellen Gewalt hat, dann ist die Vertuschung als Institutionenschutz folgerichtig. Man sieht das auch in der Rechtsstruktur, wo bis zur jüngsten Revision des sechsten Buchs des Codex Iuris Canonici sexuelle Gewalt gegen Kinder eben ein Vergehen gegen die Kirche war, bei dem der so tief verletzte Mensch nur als Zeuge galt. Es ist von bitterer Konsequenz, dass die Betroffenen bis heute im kirchlichen Agieren Statisten der Statistik bleiben, dass kaum ein Verantwortungsträger, der seine Erschütterung ausdrückt, nur ansatzweise einen Begriff davon zu haben scheint, was da Ungeheuerliches passiert ist – das zeigt sich nochmal exemplarisch bei der Empörung in der Leitung des Erzbistums Köln über den Rosenmontagswagen zum Missbrauchsskandal.“

    (Quelle: https://www.feinschwarz.net/schreibtischtaeter vom 11. März 2025)

    Zwischenbericht 2024 der Aufarbeitungskommission

    Die Aufarbeitungskommission (Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs) in der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat ihren Jahresbericht 2024 vorgelegt. In der Kommission arbeiten auch zwei Vertreter des Betroffenenbeirats mit.

    Der Jahresbericht beschreibt Ziele, Arbeitsweisen und untersuchte Gegebenheiten im Jahr 2024. Ergebnisse der Aufarbeitung im Berichtsjahr sind im Kapitel 5 „Erste Zwischenerkenntnisse und Hypothesen“ ab Seite 44 zu finden.

    Zweiter Betroffenentag der Diözese

    Der zweite Betroffenentag der Diözese Rottenburg-Stuttgart findet am Samstag, den 11. Oktober in Stuttgart statt.

    Viele der Betroffenen haben sich beim ersten Betroffenentag 2024 gewünscht, dass mehr Zeit für das Treffen eingeplant wird. Deshalb wird der zweite Betroffenentag schon um 10.00 Uhr beginnen und bis 17.00 dauern.

    Es ist eine geschlossene Veranstaltung für Betroffene (wir sind „unter uns“, d.h.: ohne Anwesenheit einer kirchlichen Vertretung, ohne Presse oder Öffentlichkeit). Weitere Informationen zum Ablauf und zum Anmeldeverfahren werden voraussichtlich im September 2025 mitgeteilt.