Aktuelles

Zweiter Betroffenentag der Diözese

Der zweite Betroffenentag der Diözese Rottenburg-Stuttgart findet am Samstag, den 11. Oktober in Stuttgart statt.

Viele der Betroffenen haben sich beim ersten Betroffenentag 2024 gewünscht, dass mehr Zeit für das Treffen eingeplant wird. Deshalb wird der zweite Betroffenentag schon um 10.00 Uhr beginnen und bis 17.00 dauern.

Es ist eine geschlossene Veranstaltung für Betroffene (wir sind „unter uns“, d.h.: ohne Anwesenheit einer kirchlichen Vertretung, ohne Presse oder Öffentlichkeit). Weitere Informationen zum Ablauf und zum Anmeldeverfahren werden voraussichtlich im September 2025 mitgeteilt.

Bischof trifft Betroffenenbeirat

Bischof Dr. Krämer traf sich am 15. Januar 2025 zu einem ersten Gespräch mit dem Betroffenenbeirat. Es handelte sich dabei um einen seiner ersten Termine nach der Amtsübernahme. Das belegt den hohen Stellenwert des Beirats und der Betroffenen für den neuen Bischof.

Im etwa zweistündigen Austausch standen das persönliche Kennenlernen und ein offener Dialog über zentrale Anliegen der Betroffenen im Mittelpunkt. Besprochen wurden unter anderem die Unzufriedenheit mit der langen Bearbeitungsdauer bei Anträgen zu Anerkennungsleistungen, die Bedeutung einer Betroffenenstudie sowie die Unterstützung der Arbeit des Beirats durch die Diözese.

Der Bischof zeigte großes Interesse an den Anliegen der Betroffenen und betonte die Bedeutung eines offenen und vertrauensvollen Miteinanders. Der Austausch war ein wichtiger Schritt, um die Zusammenarbeit zu stärken und die Perspektiven der Betroffenen stärker in den Fokus zu rücken.

Neuer Betroffenenbeirat bei der DBK

Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hat sich Mitte Dezember in Frankfurt für die zweite Amtszeit neu konstituiert. Bei der Tagung wurden zentrale Themen wie Selbstverständnis, Arbeitsweise und Ziele besprochen.

Schwerpunkte der kommenden Amtszeit sollen eine stärkere öffentliche Sichtbarkeit, Vernetzung mit diözesanen Beiräten und Betroffeneninitiativen sowie eine nachhaltige Erinnerungskultur sein.

Zudem fordert der Beirat bessere Entschädigungsverfahren und den Verzicht auf Verjährungseinreden in zivilrechtlichen Klagen. Mit diesen Zielen strebt der Beirat eine stärkere Stimme gegenüber der Kirche und eine Verbesserung der Aufarbeitung an.

Acht der insgesamt zwölf Mitglieder des Betroffenenbeirates bei der Deutschen Bischofskonferenz sind Mitglieder in diözesanen Betroffenenbeiräten. Zwei Mitglieder des Beirates kommen aus dem Bistum Rottenburg-Stuttgart.

Freiburg: Monatliche Unterstützung für bedürftige Betroffene

Finanziell bedürftige Betroffene der Erzdiözese Freiburg können nun auch regelmäßige Unterstützungsleistungen bis maximal 800,00 Euro im Monat erhalten. Die finanzielle Bedürftigkeit muss dafür belegt werden. Das regelt die neue „Ordnung der Erzdiözese Freiburg über die Gewährung ergänzender Unterstützung im Zusammenhang mit Verfahren zur Anerkennung des Leids“.

Zusätzlich können nun auch Kosten für Therapie von Eltern und Kindern von Betroffenen (bis zu 25 Sitzungen) übernommen werden. Kosten für eine sozialrechtliche Rechtsberatung können ebenfalls erstattet werden.

Die neue Ordnung wurde im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg veröffentlicht (Nr. 14, 16. Juli 2024).

Bischof von Speyer veröffentlicht Leitlinien zur Gedenkkultur

Der Beraterstab sexualisierte Gewalt des Bistums Speyer hat neue Leitlinien zur Gedenkkultur verabschiedet. Dabei wurde der Betroffenenbeirat einbezogen. Die Leitlinien tragen den Titel „Hinsehen, Erinnern, Handeln“.

Ziel ist es, eine Gedenkkultur für die Realität sexuellen Missbrauchs zu schaffen. Sie richten sich gegen das Vergessen und Verdrängen des erlittenen Leids. Betroffene wurden im Raum der Kirche schwer verletzt. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, das Geschehene sichtbar zu machen.

Damit will die Kirche ihre Schuld anerkennen und Verantwortung übernehmen. Das Leid der Opfer darf nicht verdrängt werden. Gleichzeitig sollen die Leitlinien präventiv wirken – sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft.

Der Bischof von Speyer hat die Leitlinien im Amtsblatt für das Bistum Speyer (Nr. 13/20.11.2024) veröffentlicht.

Gebetstag für Betroffene sexuellen Missbrauchs am 18.11.2024

Papst Franziskus hat einen jährlichen Gebetstag für Opfer sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche angeregt. Die deutschen Bischöfe haben nun festgelegt, dass dieser von Kirchengemeinden jeweils am (bzw. um den) 18. November begangen werden sollte.

Der Gebetstag am 18. November 2024 findet in Gemeinden statt, die an diesem Tag Veranstaltungen organisieren oder in Gottesdiensten behandeln. Er bietet die Gelegenheit, an sexualisierte Gewalt zu erinnern und dies mit religiöser Sprache, in der Liturgie oder mit anderen Stilmitteln zum Ausdruck zu bringen.

Weitere Informationen und Vorschläge zum herunterladen finden sich bei der Deutschen Bischofskonferenz.

An diesem Datum findet im Übrigen der „Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ statt.

Diözese aktualisiert Missbrauchszahlen

Im vergangenen Jahr hat das Bistum Rottenburg-Stuttgart 34 neue Missbrauchsvorwürfe gegen Kirchenmitarbeiter erhalten. Das geht aus dem Jahresbericht zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum hervor. Die neu gemeldeten Fälle betreffen keine aktuellen Vorfälle, sondern liegen teils lange zurück.

Damit stieg die Zahl der Betroffenen sexualisierter Gewalt in der Diözese um 33 Personen. Insgesamt sind dem Bistum für die Zeit von 1946 bis Ende September 2024 nun 454 Betroffene und 241 Beschuldigte bekannt.

Derzeit leben in der Diözese zehn Priester, die zu Tätern wurden. Ihr Altersdurchschnitt beträgt knapp 63 Jahre. Sieben von ihnen sind im Ruhestand, mit Auflagen belegt oder von allen pastoralen Tätigkeiten ausgeschlossen. Drei der Priester üben noch eine nicht-leitende Funktion aus, die im Rahmen der Bestrafung und der begangenen Taten erlaubt ist.

Papst bittet um Vergebung für Missbrauch

Bei einer Bußfeier im Rahmen der Weltsynode baten Kardinäle stellvertretend für alle Katholiken feierlich um Vergebung für Sünden und Verfehlungen in der Vergangenheit. Während der Vigil im Petersdom betonte Papst Franziskus, dass die Kirche für ihre Verfehlungen Buße tun müsse.

Besonders im Fokus stand dabei der Umgang mit sexuellem Missbrauch. Es sei unerlässlich, die großen Sünden der Kirche und ihrer Vertreter deutlich zu benennen, betonte Franziskus. Vor der Ansprache des Papstes hatten ranghohe Kardinäle verschiedene Vergebungsbitten für insgesamt sieben Sünden vorgetragen.

Kardinal Seán Patrick O’Malley formulierte zum sexuellen Missbrauch: „Ich (…) schäme mich für all die Male, in denen wir Gläubigen Komplizen waren oder direkt Gewissensmissbrauch, Machtmissbrauch und sexuellen Missbrauch begangen haben. Wie viel Scham und Schmerz empfinde ich, wenn ich insbesondere an den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen und verletzlichen Menschen denke, Missbrauch, der die Unschuld gestohlen und die Heiligkeit der Schwachen und Hilflosen entweiht hat.“

Quelle: Vaticannews

Abschlussbericht Bistum Osnabrück

Die Universität Osnabrück hat den Abschlussbericht zur Missbrauchsstudie vorgelegt. Der Titel der Studie lautet „Betroffene – Beschuldigte – Kirchenleitung: Sexualisierte Gewalt an Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen durch Kleriker im Bistum Osnabrück“.

Im Rahmen des Projekts hat sich u.a. eine Erklärung für das Nichthandeln bei sexualisierter Gewalt gezeigt. Eine Mitursache für Nicht-Erkennen oder Fehldeutungen war die Art und Weise, wie über Beobachtungen und Erfahrungen zu sexualisierter Gewalt gesprochen und geschrieben wurde – von Klerikern, Gemeinde- und Familienmitgliedern, teilweise auch von Betroffenen. Sexualisierte Gewalt wird „umgedeutet“, Muster des Redens über sexualisierte Gewalt wurden in der Studie erkennbar.

Die einzelnen Kapitel des Abschlussberichts wurden auf der Projektseite nach Themen sortiert und aufbereitet. Das Gesamtdokument des Abschlussberichts kann hier heruntergeladen werden.

Bereits die Vorlage des Zwischenberichts im Herbst 2022 führte dazu, dass im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt erstmalig ein deutscher Bischof seinen Rücktritt anbot, den Papst Franziskus dann angenommen hatte.

Hinweis: Im Bericht werden Einzelheiten von Fällen sexualisierter Gewalt beschrieben. Solche Beschreibungen können v.a. für selbst Betroffene belastend sein und negative Gedanken und Empfindungen auslösen. Beurteilen Sie bitte selbst, ob Sie sich damit auseinandersetzen können bzw. möchten. Hilfsangebote finden Sie hier.

Zwischenevaluation der Aufarbeitung in der Katholischen Kirche in Deutschland

Auf einer Fachkonferenz am 8. Oktober 2024 wurden die Ergebnisse der Zwischenevaluation zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche vorgestellt. An der Konferenz nahmen Vertretende von Aufarbeitungskommissionen und Betroffenenbeiräten teil.

Die Evaluation bezieht sich auf die Umsetzung der 2020 verabschiedeten „Gemeinsamen Erklärung“. Diese legt Standards für unabhängige, transparente und betroffenenzentrierte Aufarbeitung fest und fordert unabhängige Kommissionen in allen (Erz-)Diözesen. Seit 2020 wurden solche Kommissionen eingerichtet. Die Zwischenevaluation überprüft ihre Arbeit, besonders die Betroffenenbeteiligung.

Ziel ist es, Strukturen zu erkennen, die Missbrauch begünstigen, und effektiven Schutz zu gewährleisten. Die Ergebnisse sollen helfen, die Aufarbeitung zu verbessern und gleiche Standards in allen Diözesen sicherzustellen. Die Konferenz diente dabei als Forum für Reflexion, Austausch und Diskussion über zukünftige Schritte. Bischof Dieser betonte: „Die unabhängige Aufarbeitung ist unentbehrlich.“

Quelle: Pressemitteilung der DBK