Missbrauch in Fulda: Gleichgültigkeit gegenüber Betroffenen

Die Aufarbeitungskommission in Fulda hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin zeichnet die Kommission ein erschütterndes Bild: Verantwortliche des Bistums reagierten mit Gleichgültigkeit gegenüber dem Leid der Betroffenen nach der sexualisierten Gewalt durch Geistliche. Der Bericht dokumentiert auch das Ausmaß des erlittenen Unrechts. Bis mindestens Ende der 1990er-Jahre sei das Wohl der Betroffenen hinter den Schutz des kirchlichen Ansehens zurückgestellt worden.

Die Kommission nennt den „Klerikalismus“ in der katholischen Kirche als eine Hauptursache für die Gleichgültigkeit gegenüber den Betroffenen und für das systematische Wegsehen und Vertuschen von Missbrauch seit 1945. Die Leitung des Bistums wollte vor allem den Ruf der Kirche schützen – nicht die Opfer. Das Leid der Betroffenen wurde weitgehend ignoriert. Niemand interessierte sich dafür, wie es ihnen ging und geht. Bis 2010 sei kein einziger Fall bekannt, in dem ein Bischof von sich aus Kontakt zu einem Betroffenen aufgenommen habe. Nur in einem Fall habe ein Ortspfarrer eigenständig versucht, einem Opfer beizustehen.

Drei Katholische Bistümer lösen Missbrauchskommission auf

Die gemeinsame Aufarbeitungskommission der Bistümer Berlin, Görlitz und Dresden-Meißen wurde von den Bischöfen aufgelöst. Sie sei nach nur zwei Jahren gescheitert. Die Bistümer beenden ihre Zusammenarbeit bei der Aufklärung sexuellen Missbrauchs.

Bereits in der Vergangenheit haben Betroffenenvertreter die Arbeit der Aufarbeitungskommission kritisiert. Dem Anspruch einer unabhängigen, transparenten und partizipativen Aufarbeitung sei sie nicht gerecht geworden. Vor allem die fehlende substanzielle Beteiligung Betroffener wurde kritisiert.

Quelle: MDR

Fonds Sexueller Missbrauch vor dem Aus!

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend will den Fonds Sexueller Missbrauch schon bald beenden: Erstanträge können nur noch bis 31. August 2025 gestellt werden. Ein wichtiges Hilfesystem für Betroffene sexueller Gewalt fällt dann weg.

Der Fonds bietet Unterstützung, wo andere Hilfesysteme wie das Opferentschädigungsrecht nicht greifen. Er ermöglicht es Betroffenen, Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro zu beantragen, zum Beispiel Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Bildungsmaßnahmen. Pro Person können Leistungen bis zu 10.000 Euro beantragt werden – aber nur noch bis Ende August!

Kerstin Claus, die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung fordert, dass der Fonds so lange weiterlaufen muss, bis ein Nachfolgemodell anschließt: „Die Politik muss jetzt schnell eine Alternative schaffen, die für Betroffene leicht zugänglich, dauerhaft, rechtssicher und haushaltskonform ist. Diese muss nahtlos an den bisherigen Fonds anschließen, sodass Betroffene ohne Unterbrechung weiterhin Anträge stellen und auch weiterhin Leistungen wie bisher – ohne eigene Vorauszahlungen – abrechnen können.“

Quelle: Pressemitteilung

Betroffenenausblendung

Im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt in der Kirche wurden (und werden) oft Betroffene und die Folgen des Missbrauchs bei ihnen ignoriert. Wenig ausgeprägt sind Mitgefühl und ein Bewusstsein für das erlittene Leid Betroffener, ihre traumatischen Erfahrungen bleiben im „toten Winkel“. Der Begriff „Betroffenenausblendung“ fasst diese Problematik zusammen. Aber warum ist das so? Der Jahresbericht 2024 der Aufarbeitungskommission nennt dafür Gründe (Seite 50).

Annette Jantzen äußert nun zum Thema Betroffenenausblendung im theologischen Online-Feuilleton „Feinschwarz“ eine weitere These (im Gespräch mit Michael Schüßler, Beitrag vom 11.3.25). Demnach dominiert in der Kirche ein Sündenverständnis, bei dem das Vergehen nicht an einem Menschen, sondern an Gott und der Kirche verübt wird. Deshalb ist das Schuldbewusstsein gegenüber den Opfern nebensächlich. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder wird als „Verrat an Gott und Kirche“ verstanden – nicht als furchtbares Verbrechen, das Mädchen und Jungen angetan wird.

Diese Haltung beeinflusst nicht nur die (Nicht-) Aufarbeitung der Verbrechen durch Täter und Täterinnen, sondern auch das Verhalten kirchlicher Verantwortungsträger: Sie „übersehen“ die Taten, verschleiern oder vertuschen sie und neigen gegenüber Tätern zur schnellen Vergebung.

    Betroffene gelten nicht als leidtragende Menschen mit ihren traumatischen Erlebnissen und den Folgen, sondern lediglich als Zeugen. Sie bleiben im kirchlichen Agieren „Statisten der Statistik“ und werden oft als lästiges Ärgernis erlebt.

    Annette Jantzen sagt in Feinschwarz wörtlich: „Ich wage die These, dass hier statt eines Schuldbewusstseins ein Konzept von Sünde leitend war, bei dem das eigentliche Vergehen nicht an einem anderen Menschen, sondern gegen Gott begangen wird. Dann geht es nämlich nicht mehr darum, ob ich mit jemand zusammenleben kann, der dies oder dies getan hat, sondern was Gott von dem Ganzen hält. Und wenn die Kirche schließlich eine gottgewollte Institution ist und das Sexualitätstabu zudem noch dafür sorgt, dass es keine Worte gibt, um überhaupt zu einem Begriff der sexuellen Selbstbestimmung zu kommen, und man damit auch keinen Begriff von den verheerenden Folgen der sexuellen Gewalt hat, dann ist die Vertuschung als Institutionenschutz folgerichtig. Man sieht das auch in der Rechtsstruktur, wo bis zur jüngsten Revision des sechsten Buchs des Codex Iuris Canonici sexuelle Gewalt gegen Kinder eben ein Vergehen gegen die Kirche war, bei dem der so tief verletzte Mensch nur als Zeuge galt. Es ist von bitterer Konsequenz, dass die Betroffenen bis heute im kirchlichen Agieren Statisten der Statistik bleiben, dass kaum ein Verantwortungsträger, der seine Erschütterung ausdrückt, nur ansatzweise einen Begriff davon zu haben scheint, was da Ungeheuerliches passiert ist – das zeigt sich nochmal exemplarisch bei der Empörung in der Leitung des Erzbistums Köln über den Rosenmontagswagen zum Missbrauchsskandal.“

    (Quelle: https://www.feinschwarz.net/schreibtischtaeter vom 11. März 2025)

    Zwischenbericht 2024 der Aufarbeitungskommission

    Die Aufarbeitungskommission (Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs) in der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat ihren Jahresbericht 2024 vorgelegt. In der Kommission arbeiten auch zwei Vertreter des Betroffenenbeirats mit.

    Der Jahresbericht beschreibt Ziele, Arbeitsweisen und untersuchte Gegebenheiten im Jahr 2024. Ergebnisse der Aufarbeitung im Berichtsjahr sind im Kapitel 5 „Erste Zwischenerkenntnisse und Hypothesen“ ab Seite 44 zu finden.

    Zweiter Betroffenentag der Diözese

    Der zweite Betroffenentag der Diözese Rottenburg-Stuttgart findet am Samstag, den 11. Oktober in Stuttgart statt.

    Viele der Betroffenen haben sich beim ersten Betroffenentag 2024 gewünscht, dass mehr Zeit für das Treffen eingeplant wird. Deshalb wird der zweite Betroffenentag schon um 10.00 Uhr beginnen und bis 17.00 dauern.

    Es ist eine geschlossene Veranstaltung für Betroffene (wir sind „unter uns“, d.h.: ohne Anwesenheit einer kirchlichen Vertretung, ohne Presse oder Öffentlichkeit). Weitere Informationen zum Ablauf und zum Anmeldeverfahren werden voraussichtlich im September 2025 mitgeteilt.

    Bischof trifft Betroffenenbeirat

    Bischof Dr. Krämer traf sich am 15. Januar 2025 zu einem ersten Gespräch mit dem Betroffenenbeirat. Es handelte sich dabei um einen seiner ersten Termine nach der Amtsübernahme. Das belegt den hohen Stellenwert des Beirats und der Betroffenen für den neuen Bischof.

    Im etwa zweistündigen Austausch standen das persönliche Kennenlernen und ein offener Dialog über zentrale Anliegen der Betroffenen im Mittelpunkt. Besprochen wurden unter anderem die Unzufriedenheit mit der langen Bearbeitungsdauer bei Anträgen zu Anerkennungsleistungen, die Bedeutung einer Betroffenenstudie sowie die Unterstützung der Arbeit des Beirats durch die Diözese.

    Der Bischof zeigte großes Interesse an den Anliegen der Betroffenen und betonte die Bedeutung eines offenen und vertrauensvollen Miteinanders. Der Austausch war ein wichtiger Schritt, um die Zusammenarbeit zu stärken und die Perspektiven der Betroffenen stärker in den Fokus zu rücken.

    Neuer Betroffenenbeirat bei der DBK

    Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hat sich Mitte Dezember in Frankfurt für die zweite Amtszeit neu konstituiert. Bei der Tagung wurden zentrale Themen wie Selbstverständnis, Arbeitsweise und Ziele besprochen.

    Schwerpunkte der kommenden Amtszeit sollen eine stärkere öffentliche Sichtbarkeit, Vernetzung mit diözesanen Beiräten und Betroffeneninitiativen sowie eine nachhaltige Erinnerungskultur sein.

    Zudem fordert der Beirat bessere Entschädigungsverfahren und den Verzicht auf Verjährungseinreden in zivilrechtlichen Klagen. Mit diesen Zielen strebt der Beirat eine stärkere Stimme gegenüber der Kirche und eine Verbesserung der Aufarbeitung an.

    Acht der insgesamt zwölf Mitglieder des Betroffenenbeirates bei der Deutschen Bischofskonferenz sind Mitglieder in diözesanen Betroffenenbeiräten. Zwei Mitglieder des Beirates kommen aus dem Bistum Rottenburg-Stuttgart.

    Freiburg: Monatliche Unterstützung für bedürftige Betroffene

    Finanziell bedürftige Betroffene der Erzdiözese Freiburg können nun auch regelmäßige Unterstützungsleistungen bis maximal 800,00 Euro im Monat erhalten. Die finanzielle Bedürftigkeit muss dafür belegt werden. Das regelt die neue „Ordnung der Erzdiözese Freiburg über die Gewährung ergänzender Unterstützung im Zusammenhang mit Verfahren zur Anerkennung des Leids“.

    Zusätzlich können nun auch Kosten für Therapie von Eltern und Kindern von Betroffenen (bis zu 25 Sitzungen) übernommen werden. Kosten für eine sozialrechtliche Rechtsberatung können ebenfalls erstattet werden.

    Die neue Ordnung wurde im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg veröffentlicht (Nr. 14, 16. Juli 2024).

    Bischof von Speyer veröffentlicht Leitlinien zur Gedenkkultur

    Der Beraterstab sexualisierte Gewalt des Bistums Speyer hat neue Leitlinien zur Gedenkkultur verabschiedet. Dabei wurde der Betroffenenbeirat einbezogen. Die Leitlinien tragen den Titel „Hinsehen, Erinnern, Handeln“.

    Ziel ist es, eine Gedenkkultur für die Realität sexuellen Missbrauchs zu schaffen. Sie richten sich gegen das Vergessen und Verdrängen des erlittenen Leids. Betroffene wurden im Raum der Kirche schwer verletzt. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, das Geschehene sichtbar zu machen.

    Damit will die Kirche ihre Schuld anerkennen und Verantwortung übernehmen. Das Leid der Opfer darf nicht verdrängt werden. Gleichzeitig sollen die Leitlinien präventiv wirken – sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft.

    Der Bischof von Speyer hat die Leitlinien im Amtsblatt für das Bistum Speyer (Nr. 13/20.11.2024) veröffentlicht.