Im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt in der Kirche wurden (und werden) oft Betroffene und die Folgen des Missbrauchs bei ihnen ignoriert. Wenig ausgeprägt sind Mitgefühl und ein Bewusstsein für das erlittene Leid Betroffener, ihre traumatischen Erfahrungen bleiben im „toten Winkel“. Der Begriff „Betroffenenausblendung“ fasst diese Problematik zusammen. Aber warum ist das so? Der Jahresbericht 2024 der Aufarbeitungskommission nennt dafür Gründe (Seite 50).
Annette Jantzen äußert nun zum Thema Betroffenenausblendung im theologischen Online-Feuilleton „Feinschwarz“ eine weitere These (im Gespräch mit Michael Schüßler, Beitrag vom 11.3.25). Demnach dominiert in der Kirche ein Sündenverständnis, bei dem das Vergehen nicht an einem Menschen, sondern an Gott und der Kirche verübt wird. Deshalb ist das Schuldbewusstsein gegenüber den Opfern nebensächlich. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder wird als „Verrat an Gott und Kirche“ verstanden – nicht als furchtbares Verbrechen, das Mädchen und Jungen angetan wird.
Diese Haltung beeinflusst nicht nur die (Nicht-) Aufarbeitung der Verbrechen durch Täter und Täterinnen, sondern auch das Verhalten kirchlicher Verantwortungsträger: Sie „übersehen“ die Taten, verschleiern oder vertuschen sie und neigen gegenüber Tätern zur schnellen Vergebung.
Betroffene gelten nicht als leidtragende Menschen mit ihren traumatischen Erlebnissen und den Folgen, sondern lediglich als Zeugen. Sie bleiben im kirchlichen Agieren „Statisten der Statistik“ und werden oft als lästiges Ärgernis erlebt.
Annette Jantzen sagt in Feinschwarz wörtlich: „Ich wage die These, dass hier statt eines Schuldbewusstseins ein Konzept von Sünde leitend war, bei dem das eigentliche Vergehen nicht an einem anderen Menschen, sondern gegen Gott begangen wird. Dann geht es nämlich nicht mehr darum, ob ich mit jemand zusammenleben kann, der dies oder dies getan hat, sondern was Gott von dem Ganzen hält. Und wenn die Kirche schließlich eine gottgewollte Institution ist und das Sexualitätstabu zudem noch dafür sorgt, dass es keine Worte gibt, um überhaupt zu einem Begriff der sexuellen Selbstbestimmung zu kommen, und man damit auch keinen Begriff von den verheerenden Folgen der sexuellen Gewalt hat, dann ist die Vertuschung als Institutionenschutz folgerichtig. Man sieht das auch in der Rechtsstruktur, wo bis zur jüngsten Revision des sechsten Buchs des Codex Iuris Canonici sexuelle Gewalt gegen Kinder eben ein Vergehen gegen die Kirche war, bei dem der so tief verletzte Mensch nur als Zeuge galt. Es ist von bitterer Konsequenz, dass die Betroffenen bis heute im kirchlichen Agieren Statisten der Statistik bleiben, dass kaum ein Verantwortungsträger, der seine Erschütterung ausdrückt, nur ansatzweise einen Begriff davon zu haben scheint, was da Ungeheuerliches passiert ist – das zeigt sich nochmal exemplarisch bei der Empörung in der Leitung des Erzbistums Köln über den Rosenmontagswagen zum Missbrauchsskandal.“
(Quelle: https://www.feinschwarz.net/schreibtischtaeter vom 11. März 2025)