Betroffenenausblendung

Im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt in der Kirche wurden (und werden) oft Betroffene und die Folgen des Missbrauchs bei ihnen ignoriert. Wenig ausgeprägt sind Mitgefühl und ein Bewusstsein für das erlittene Leid Betroffener, ihre traumatischen Erfahrungen bleiben im „toten Winkel“. Der Begriff „Betroffenenausblendung“ fasst diese Problematik zusammen. Aber warum ist das so? Der Jahresbericht 2024 der Aufarbeitungskommission nennt dafür Gründe (Seite 50).

Annette Jantzen äußert nun zum Thema Betroffenenausblendung im theologischen Online-Feuilleton „Feinschwarz“ eine weitere These (im Gespräch mit Michael Schüßler, Beitrag vom 11.3.25). Demnach dominiert in der Kirche ein Sündenverständnis, bei dem das Vergehen nicht an einem Menschen, sondern an Gott und der Kirche verübt wird. Deshalb ist das Schuldbewusstsein gegenüber den Opfern nebensächlich. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder wird als „Verrat an Gott und Kirche“ verstanden – nicht als furchtbares Verbrechen, das Mädchen und Jungen angetan wird.

Diese Haltung beeinflusst nicht nur die (Nicht-) Aufarbeitung der Verbrechen durch Täter und Täterinnen, sondern auch das Verhalten kirchlicher Verantwortungsträger: Sie „übersehen“ die Taten, verschleiern oder vertuschen sie und neigen gegenüber Tätern zur schnellen Vergebung.

    Betroffene gelten nicht als leidtragende Menschen mit ihren traumatischen Erlebnissen und den Folgen, sondern lediglich als Zeugen. Sie bleiben im kirchlichen Agieren „Statisten der Statistik“ und werden oft als lästiges Ärgernis erlebt.

    Annette Jantzen sagt in Feinschwarz wörtlich: „Ich wage die These, dass hier statt eines Schuldbewusstseins ein Konzept von Sünde leitend war, bei dem das eigentliche Vergehen nicht an einem anderen Menschen, sondern gegen Gott begangen wird. Dann geht es nämlich nicht mehr darum, ob ich mit jemand zusammenleben kann, der dies oder dies getan hat, sondern was Gott von dem Ganzen hält. Und wenn die Kirche schließlich eine gottgewollte Institution ist und das Sexualitätstabu zudem noch dafür sorgt, dass es keine Worte gibt, um überhaupt zu einem Begriff der sexuellen Selbstbestimmung zu kommen, und man damit auch keinen Begriff von den verheerenden Folgen der sexuellen Gewalt hat, dann ist die Vertuschung als Institutionenschutz folgerichtig. Man sieht das auch in der Rechtsstruktur, wo bis zur jüngsten Revision des sechsten Buchs des Codex Iuris Canonici sexuelle Gewalt gegen Kinder eben ein Vergehen gegen die Kirche war, bei dem der so tief verletzte Mensch nur als Zeuge galt. Es ist von bitterer Konsequenz, dass die Betroffenen bis heute im kirchlichen Agieren Statisten der Statistik bleiben, dass kaum ein Verantwortungsträger, der seine Erschütterung ausdrückt, nur ansatzweise einen Begriff davon zu haben scheint, was da Ungeheuerliches passiert ist – das zeigt sich nochmal exemplarisch bei der Empörung in der Leitung des Erzbistums Köln über den Rosenmontagswagen zum Missbrauchsskandal.“

    (Quelle: https://www.feinschwarz.net/schreibtischtaeter vom 11. März 2025)

    Zwischenbericht 2024 der Aufarbeitungskommission

    Die Aufarbeitungskommission (Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs) in der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat ihren Jahresbericht 2024 vorgelegt. In der Kommission arbeiten auch zwei Vertreter des Betroffenenbeirats mit.

    Der Jahresbericht beschreibt Ziele, Arbeitsweisen und untersuchte Gegebenheiten im Jahr 2024. Ergebnisse der Aufarbeitung im Berichtsjahr sind im Kapitel 5 „Erste Zwischenerkenntnisse und Hypothesen“ ab Seite 44 zu finden.

    Bischof trifft Betroffenenbeirat

    Bischof Dr. Krämer traf sich am 15. Januar 2025 zu einem ersten Gespräch mit dem Betroffenenbeirat. Es handelte sich dabei um einen seiner ersten Termine nach der Amtsübernahme. Das belegt den hohen Stellenwert des Beirats und der Betroffenen für den neuen Bischof.

    Im etwa zweistündigen Austausch standen das persönliche Kennenlernen und ein offener Dialog über zentrale Anliegen der Betroffenen im Mittelpunkt. Besprochen wurden unter anderem die Unzufriedenheit mit der langen Bearbeitungsdauer bei Anträgen zu Anerkennungsleistungen, die Bedeutung einer Betroffenenstudie sowie die Unterstützung der Arbeit des Beirats durch die Diözese.

    Der Bischof zeigte großes Interesse an den Anliegen der Betroffenen und betonte die Bedeutung eines offenen und vertrauensvollen Miteinanders. Der Austausch war ein wichtiger Schritt, um die Zusammenarbeit zu stärken und die Perspektiven der Betroffenen stärker in den Fokus zu rücken.

    Neuer Betroffenenbeirat bei der DBK

    Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hat sich Mitte Dezember in Frankfurt für die zweite Amtszeit neu konstituiert. Bei der Tagung wurden zentrale Themen wie Selbstverständnis, Arbeitsweise und Ziele besprochen.

    Schwerpunkte der kommenden Amtszeit sollen eine stärkere öffentliche Sichtbarkeit, Vernetzung mit diözesanen Beiräten und Betroffeneninitiativen sowie eine nachhaltige Erinnerungskultur sein.

    Zudem fordert der Beirat bessere Entschädigungsverfahren und den Verzicht auf Verjährungseinreden in zivilrechtlichen Klagen. Mit diesen Zielen strebt der Beirat eine stärkere Stimme gegenüber der Kirche und eine Verbesserung der Aufarbeitung an.

    Acht der insgesamt zwölf Mitglieder des Betroffenenbeirates bei der Deutschen Bischofskonferenz sind Mitglieder in diözesanen Betroffenenbeiräten. Zwei Mitglieder des Beirates kommen aus dem Bistum Rottenburg-Stuttgart.

    Erster Betroffenentag in Rottenburg-Stuttart stattgefunden

    Am 5. Oktober 2024 hat der erste Betroffenentag in der Diözese Rottenburg-Stuttgart sehr erfolgreich stattgefunden. Mit über 30 Teilnehmenden war der Tag ausgesprochen gut besucht.

    Im Mittelpunkt standen zunächst das Kennenlernen und ein Bericht des Betroffenenbeirats. Anschließend ging es um die Bedürfnisse der Betroffenen. Erfahrungen und zahlreiche Probleme wurden dabei angesprochen. Auch Wünsche und „Aufträge“ an den Betroffenenbeirat wurden geäußert.

    Viele der Betroffenen waren dankbar für die Möglichkeiten, die der Tag ihnen geboten hat: Vom persönlichen Kennenlernen, über das Reden über das erlittene Leid, gegenseitige Unterstützung, bis dahin, Informationen zu Hilfen zu bekommen.

    Die Auswertung ergab eine sehr hohe Zufriedenheit mit dem ersten Betroffenentag. Die Versammlung war sich darin einig: Ein zweiter soll unbedingt folgen!

    Betroffenentag am 5. Oktober 2024

    Der unabhängige Betroffenenbeirat lädt zum ersten Betroffenentag ein. Er findet am 5. Oktober 2024 in Filderstadt statt (in der Nähe von Stuttgart).

    Ziel ist, mit Betroffenen in der Diözese ins Gespräch zu kommen, unsere bisherige Arbeit und unsere Angebote vorzustellen und von den Betroffenen zu erfahren: Was können wir für Sie und andere Betroffene der Diözese Rottenburg-Stuttgart tun? Wie können wir agieren, damit die katholische Kirche sich ändert und die Betroffenen besser wahrnimmt und unterstützt?

    • Beginn um 12.00 Uhr mit einem Mittagessen
    • Ende gegen 17.00 Uhr
    • Es ist eine geschlossene Veranstaltung für Betroffene (wir sind „unter uns“, d.h.: ohne Anwesenheit einer kirchlichen Vertretung, ohne Presse oder Öffentlichkeit)
    • Teilnahme nur nach Anmeldung
    • Fahrtkosten werden erstattet
    • Weitere Informationen und Anmeldung per Mail unter: betroffenenbeirat-drs{ät}gmx.de
    • Der genaue Ort, eine Anreisebeschreibung und weitere Informationen werden nach der Anmeldung mitgeteilt