Unsere Arbeit

Ziele und Aufgaben

(nach unserem Statut, gekürzt)

  • Hauptsächliche Aufgabe des Beirats ist es, an der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs sowie an der Verhinderung von Missbrauch innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Diözese Rottenburg-Stuttgart mitzuwirken. Dabei befasst sich der Beirat mit sexuellem Missbrauch und damit verbundenen anderen Formen von Machtmissbrauch und Gewalt (Bedrohung, Einschüchterung, emotionaler, geistlicher, körperlicher, ritueller und / oder seelischer Missbrauch; körperliche Gewalt).
  • Der Beirat unterstützt und berät den Bischof, andere Funktionsträger der Leitung und Mitarbeitende der Diözese Rottenburg-Stuttgart sowie die jeweiligen Gremien – insbesondere die Kommission sexueller Missbrauch und die Unabhängige Aufarbeitungskommission – in Fragen des sexuellen Missbrauchs, hauptsächlich in den Bereichen Aufarbeitung, Intervention und Prävention. Dies geschieht auf Anfrage oder aus eigener Initiative des Beirats.
  • Aufgabe des Beirats ist es zudem, Betroffenen von sexueller Gewalt in der Diözese Rottenburg-Stuttgart behilflich zu sein.
  • Der Beirat erarbeitet Vorschläge, wie strukturell oder personell bedingte, missbrauchsfördernde Ursachen bearbeitet, vermindert und beseitigt werden können und sollen.
  • Der Beirat ist in allen allgemeinen Angelegenheiten der Aufarbeitung, Umgang mit und bei der Verhinderung von sexuellem Missbrauch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart zu beteiligen.
  • Der Beirat übt seine Mitwirkung und Beteiligung mit der kontinuierlichen und engen Zusammenarbeit mit der Kommission sexueller Missbrauch (KsM) und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission der Diözese Rottenburg-Stuttgart aus.
  • Im Rahmen der institutionellen Aufarbeitung wirkt der Beirat in Abstimmung mit der Aufarbeitungskommission am Austausch mit anderen (Erz-)Diözesen mit. Gemeinsam mit der Aufarbeitungskommission und der Kommission sexueller Missbrauch versteht sich der Beirat als ein möglicher erster Ansprechpartner für Betroffene.
  • Wenden sich Betroffene mit persönlichen Anliegen an den Beirat, so informieren sie einzelne Mitglieder über die zuständigen Ansprechpersonen und -stellen.
  • Der Beirat kann einen kontinuierlichen Kommunikations- und Kooperationsprozess strukturieren: mit Betroffenenbeiräten der anderen (Erz-)Diözesen wie auch mit dem Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz und den auf den Ebenen der Deutschen Bischofskonferenz oder der anderen (Erz-)Diözesen für das Feld geschaffenen Gremien und Einrichtungen.
  • Ein weiteres Ziel des Betroffenenbeirats ist es, sich mit anderen Betroffeneninitiativen, -gremien oder -beiräten zu vernetzen.

Was haben wir gemacht und erreicht?

  • In der Anfangszeit des Beirats haben wir unsere Statuten und unsere Geschäftsordnung erarbeitet sowie unser Selbstverständnis und die Ziele unserer Arbeit entwickelt
  • Bei unseren Arbeitstreffen – i.d.R. monatlich online und dreimal im Jahr mehrtägig als Klausurtagung in Präsenz – bearbeiten wir aktuelle Themen und Fragen, Anfragen aus kirchlichen Institutionen; wir berichten, bringen uns auf den gemeinsamen Stand und reflektieren unsere Arbeit
  • Wir führen fortlaufend Gespräche mit vielen Betroffenen, halten Kontakt, unterstützen sie wo möglich, beantworten Fragen, informieren sie
  • Der Betroffenenbeirat trifft sich regelmäßig mit dem Bischof bzw. mit dem Diözesanadministrator, mit der Aufarbeitungskommission (AK) und mit der Kommission sexueller Missbrauch (KsM), mit der Beauftragten für Prävention
  • Mitglieder des Beirats beteiligen sich an Informations- und Präventionsveranstaltungen, z. B. der Präventionsstabstelle DRS, des Caritasverbands Stuttgart oder des Priesterseminars
  • Unsere Jahresberichte haben wir erstellt und veröffentlicht, die hier herunter geladen werden können: Jahresbericht 2023 und Jahresbericht 2024
  • In der Aufarbeitungskommission der Diözese arbeiten wir von Beginn an aktiv mit
  • Wir haben es erreicht, dass zwei Mitglieder des Betroffenenbeirats aktiv in der KsM beteiligt werden (davon ein stimmberechtigtes Mitglied) und arbeiten seither in der KsM mit
  • Für den Betroffenenbeirat wurde 2024 eine Geschäftsstelle eingerichtet und mit einer 50%-Stelle besetzt, die uns bei unserer Arbeit unterstützt
  • Wir haben die Homepage mit unserem Angebot und unserem Selbstverständnis entwickelt und 2024 veröffentlicht
  • Einen ersten Betroffenentag für Betroffene aus bzw. in der Diözese haben wir geplant, vorbereitet und im Oktober 2024 durchgeführt
  • Am Vernetzungstreffen in Frankfurt mit Betroffenenbeiräten und mit Aufarbeitungskommissionen aus anderen Diözesen haben wir teilgenommen
  • Wir entwickeln innovative Formen der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Diözese, z. B. durch eine Einheit bei einer Schulklasse, die wir besuchen (im Fach katholische Religion)

Was wir fordern

In der katholischen Kirche ist die Aufarbeitung bislang an den Tätern und an den Strukturen orientiert, die sexualisierte Gewalt ermöglicht und gefördert haben. Betroffene wurden dagegen häufig ignoriert, was der Begriff „Betroffenenausblendung“ betont: die traumatischen Situationen, das Befinden, die Auswirkungen und lebenslangen Folgen für die Betroffenen. Darin spiegelt sich eine Täterstruktur in der Kirche; Täter interessieren die Betroffenen nicht, im Gegenteil, sie handeln gegen das Interesse ihrer Opfer. Wenn sie sich für sie interessieren und in sie einfühlen würden, könnten sie nicht gewalttätig werden.

Wir fordern nun eine Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirche explizit aus Betroffenenperspektive: Aufarbeitung muss zuerst von Betroffenen ausgehen! Deshalb verfolgen wir das Ziel der Aufarbeitung in Form einer „Betroffenenstudie“.